Nachdem eine erste Bresche in die Mauern der Meldepflicht-Gegner in den alten Bundesländern durch das Saarland und Rheinland-Pfalz geschlagen wurde, fragt man auch in anderen Bundesländern wieder an. Beispiel Baden-Württemberg: http://www.landtag-bw.de/WP15/drucksachen/Txt/15_0684.pdf
Jetzt sind wir mal gespannt, ob es wieder die in sich unlogischen Begründungen für eine Ablehnung geben wird, die meistens mit “Da die Lyme-Borreliose nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird …bla bla… halten wir eine bundesweite Meldepflicht nicht für erforderlich.”
Coxiella burnetii, der Erreger des Q-Fiebers ist auch meldepflichtig und nicht von Mensch zu Mensch übertragbar…